Seit 1.1.2005 gilt in ganz Österreich das Bundestierschutzgesetz. Weitere Bestimmungen zur Tierhaltung sind aber auch enthalten in:
- Landes-Polizeigesetzen
- Polizeistrafgesetze der Bundesländer
- Veranstaltungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer
- Landesjagdgesetzen
- Landesfischereigesetzen
Nicht vergessen darf aber die Rechtsprechung der Gerichte werden:
Die folgende Aufstellung ist nur eine exemplarische Aufzählung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die angeführten bestimmungen sind auch nicht in den Losen Blatt Sammlungen "Tierschutzrecht" und "Bundestierschutzgesetz" enthalten.
- Österreich:
- Niederösterreich:
- Oberösterreich:
- Salzburg:
- Tirol:
- Wien:
- EU:
- Tierkennzeichnung: Haus- und Heimtiere