Unterauschuss "Tierschutz" des Verfassungsauschusses am 26. März 2004

Am 26. März 2004 fand im Parlament die erste Beratung zur ersten ÖVP-FPÖ Regierungsvorlage "Bundestierschutzgesetz" statt. Es waren alle im Parlament vertreten Parteien anwesend, die mich als einen von drei Experten aber auch Vertreter von Ministerien und Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst geladen haben.

Eingangs wurden drei weitere Sitzungstermine fixiert.

Tagesordnung waren die Kapitel Haus- und Heimtiere, Wildtiere, Zirkus und Zoohandlungen. Übereinstimmend stellten die Experten fest, dass die Kritik am ÖVP Entwurf, die im Begutachtungsverfahren geäußert wurde, nur zu einem geringen Teil in die Regierungsvorlage eingearbeitet wurde. Viele Änderungswünsche von Landesregierungen und wissenschaftlichen Institutionen blieben unberücksichtigt. Weiters führten die Experten an Beispielen aus, dass es nach dieser Regierungsvorlage Verschlechterungen zu derzeit geltenden Landestierschutzgesetzen geben wird.

Besonders kontroversiell diskutiert wurde die Hundeausbildung bei Polizei, Gendarmerie, der Landesverteidigung und bei der Jagdaufsicht. Die Opposition (SPÖ und Grüne) verlangte alternative Ausbildungswege für die Diensthunde, statt der Verwendung von elektrisierenden Geräten. Innerhalb der Regierungsfraktionen gab es dazu keine gemeinsame Linie. War die FPÖ für hundegerechte Ausbildung ohne Anwendung solcher Geräte, forderte die ÖVP eine Ausnahme für die Ausbildung der Diensthunde.

In wie weit einige Bestimmungen dieser Regierungsvorlage dem Gemeinschaftsrecht bzw der österreichischen Verfasssung entsprechen, wird auf Ersuchen des Ausschusses der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes prüfen.

 

 

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