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603 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verfassungsausschusses

über das Volksbegehren zur Schaffung eines Bundes-Tierschutzgesetzes (171 der Beilagen)

Das gegenständliche Volksbegehren ist dem Nationalrat auf Grund des von der Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung am 24. April 1996 festgestellten Ermittlungsergebnisses gemäß Art. 41 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zur Behandlung vorgelegt und vom Präsidenten des Nationalrates am 14. Juni 1996 dem Verfassungsausschuß zur Vorberatung zugewiesen worden.

Das Volksbegehren schlägt die Schaffung der kompetenzrechtlichen Voraussetzungen für die Erlassung eines Bundes-Tierschutzgesetzes sowie die Verabschiedung eines solchen Bundesgesetzes vor. Dieses sollte dem Volksbegehren zufolge insbesondere Bestimmungen über eine Tieranwaltschaft, der in Verfahren nach dem Bundes-Tierschutzgesetz Parteistellung zukommen sollte, weiters Bestimmungen über eine Förderung der Tierschutzarbeit aus öffentlichen Mitteln sowie schließlich Vorschriften über das Verbot der Tierquälerei, über das Schlachten und Töten von Tieren, über den Handel mit und das Zurschaustellen von Tieren sowie Grundsätze der Heim- und Nutztierhaltung beinhalten.

Der Verfassungsausschuß hat das gegenständliche Volksbegehren in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen und nach Wortmeldungen der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Stefan Salzl, Dr. Gottfried Feurstein, Ludmilla Parfuss, Karl Donabauer, Maria Rauch-Kallat, Dr. Peter Kostelka, Dr. Friedhelm Frischenschlager und Dr. Heinz Fischer einstimmig beschlossen, zur Vorbehandlung des Volksbegehrens sowie weiterer sachverwandter Vorlagen einen Unterausschuß einzusetzen.

Diesem Unterausschuß gehörten von seiten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Otmar Brix, Dr. Heinz Fischer, Dr. Peter Kostelka, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Ludmilla Parfuss und Rainer Wimmer, seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Karl Donabauer, Wolfgang Großruck, Dr. Andreas Khol, Maria Rauch-Kallat und Georg Schwarzenberger, seitens des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Franz Koller, Dr. Stefan Salzl und Mag. Johann Ewald Stadler, seitens des Parlamentsklubs Liberales Forum die Abgeordnete Klara Motter und seitens des Grünen Klubs die Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic an.

Zum Obmann des Unterausschusses wurde der Abgeordnete Dr. Peter Kostelka, zu Obmannstellvertretern wurden die Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Georg Schwarzenberger, Rainer Wimmer und Mag. Herbert Haupt, zur Schriftführerin wurde die Abgeordnete Klara Motter gewählt.

Der Unterausschuß konstituierte sich am 20. November 1996 und führte in der gleichen Sitzung eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen und Auskunftspersonen im Sinne des § 37 Abs. 9 des Geschäftsordnungsgesetzes durch. Als Sachverständige und Auskunftspersonen wurden gehört:

Univ.-Prof. Dr. Antal Festetics (Institut für Wildbiologie und Jagdkunde der Universität Göttingen), Gerda Matias (Internationaler Bund der Tierversuchsgegner), Ministerialrat Dr. Johann Küllinger (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft), Sektionschef Mag. Ernst Bobek (Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz), Lucie Loubé (Dachverband der Tierschutzorganisationen Österreichs), Dr. Charlotte Havranek (Vertreterin der Verbindungsstelle der Bundesländer), Univ.-Ass. Dr. Christoph Grabenwarter (Universität Wien), Dr. Franz-Josef Jäger (Präsident der Tierärztekammer), Dr. Christoph Demand (Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst), Ass.-Prof. Dr. Gerhard Spitzer (Institut für Zoologie der Universität Wien), DDr. Alois Leidwein (Österreichischer Bauernbund), Hofrat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Helmut Bartussek (Bundesanstalt für alpenländische Landwirtschaft Gumpenstein), Univ.-Prof. Dr. Josef Troxler (Institut für Tierschutz und Tierhaltung der Veterinärmedizischen Universität Wien), Dipl.-Ing. Franz Forstner (Landwirtschaftskammer für Oberösterreich), Prof. Dr. Anton Grauvogel, Dr. Erik Schmid (Veterinärdirektor, Amt der Vorarlberger Landesregierung), Dipl.-Ing. Reinhard Geßl (Freilandverband), Ass.-Prof. Dr. Sigurd Konrad (Institut für Nutztierwissenschaften der Universität für Bodenkultur), Dir. Dr. Heribert Rohrbacher (Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark), Dipl.-Ing. Johann Schlederer (Landwirtschaftskammer Oberösterreich), Dir. Ing. Adolf Übellacker (Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer), Dipl.-Ing. Michael Zoklits (Ernteverband), Dr. Ludwig Maurer (Ludwig-Boltzmann-Institut für ökologischen Landbau), Dr. Franz Plank (Verein gegen Tierfabriken), Mag. Dr. Stefan Mikinovic (Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH), Dipl.-Ing. Adolf Marksteiner (Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs), Kommerzialrat Josef Purkhauser (Wirtschaftskammer Österreich), Dipl.-Ing. Heinz Schöffel (Bundesarbeitskammer), Hofrat Univ.-Prof. Dr. Walter Schuller (Bundesanstalt für Tierseuchenbekämpfung), Dr. Michael Nentwich (Österreichische Akademie der Wissenschaften), Dipl.-Ing. Stefan Weber, Leo Steinbichler, Hofrätin Dr. Lieselotte Pölzlbauer (Veterinärdirektorin, Amt der Burgenländischen Landesregierung), Dr. Holger Herbrüggen, Dr. Johannes Dichtl (Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz), Dr. Rainer Revers (Direktor des Tiergartens Hellbrunn), Dipl.-Ing. Renate Mayer (Tierschutzverein "Vier Pfoten").

Weitere Sitzungen hielt der Unterausschuß am 17. Jänner 1997 und am 20. Februar 1997 ab.

In der Sitzung des Verfassungsausschusses am 20. Februar 1997 erstattete die vom Unterausschuß gewählte Berichterstatterin, Abgeordnete Ludmilla Parfuss, einen zusammenfassenden Bericht über den Stand der Verhandlungen.

Im Hinblick auf den Umstand, daß auf Grund des § 24 Abs. 2 des Geschäftsordnungsgesetzes dem Nationalrat bis spätestens 20. März 1997 ein Bericht des Verfassungsausschusses über das gegenständliche Volksbegehren vorzulegen ist, die endgültige Beantwortung aller aufgeworfenen Fragen jedoch noch nicht möglich erscheint, hat der Ausschuß einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des vorliegenden Berichtes vorzuschlagen. Die Mitglieder des Ausschusses gehen davon aus, daß eine Rückverweisung des Volksbegehrens an den Verfassungsausschuß diesen in die Lage versetzen würde, einen abschließenden Standpunkt zum Gegenstand zu erarbeiten.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen im Sinne des § 24 Abs. 2 des Geschäftsordnungsgesetzes erstatteten Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 02 20

Ludmilla Parfuss    Dr. Andreas Khol

Berichterstatterin           Obmannstellvertreter

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