Die wichtigsten Ergebnisse der Vierparteien-Einigung:
- Einrichtung eines Tierschutzombudsmannes mit Parteienstellung.
- Verbot der Batterienhaltung von Legehennen ab 2008.
- Verbot der dauernden Anbindehaltung bei Rindern - vorgesehen sind 90 Tage Auslauf sowie Ausnahmen. Grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung bei Pferden und Ziegen mit fünfjähriger Übergangsfrist.
- Verbot der Haltung und des Ausstellens von Hunden und Katzen in Tierhandlungen.
- Verbot von Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder, elektrisierende oder chemische Dressurgeräte bei der Abrichtung von Hunden
- Verbot des Haltens von Hunden an der Kette (Kettenhundeverbot).
- Mindeststrafe von 2000 Euro für schwere Tierquälerei.