Tierseuchenrecht

Österreich besitzt ein umfangreiches und modernes Tierseuchenrecht zum Schutz unserer Tiere und des Menschen. Deshalb sind bestimmte Tierseuchen anzeigepflichtig.

Das Tierseuchengesetz und seine zahlreichen Verordnungen setzen in Österreich das Gemeinschaftsrecht der EU um.

In den Amtlichen Veterinärnachrichten als Publikationsmedium der Veterinärverwaltung Österreichs werden aktuelle Erlässe, Umsetzungen von EU-Rechsttexten und Betriebslisten veröffentlicht.

Die ehemaligen Listen A und B der OIE wurden ab 1. Jänner 2005 zu einer einzigen Liste anzeigepflichtiger Tierseuchen zusammengefasst. Weitherhin bestehen bleibt die Übersicht der Tierseuchen in den betroffenen Länden.

--> Seuchenkarte der OIE

Ergänzt werden diese Bestimmungen unter anderem durch sog. "Krisenpläne", die im Falle des Verdachts bzw eines Ausbruchs einer Tierseuche eine exakte Arbeitsanleitung für deren Bekämpfung darstellen. Die Veterinärverwaltungen der österreichischen Bundesländer erarbeiteten gemeinsam mit dem zuständigen Bundesministerium diese Krisenpläne und sorgen für ihre Aktualität.
Der jeweilige Krisenplan ermöglicht ein rasches, zielorientiertes Handeln der Amtstierärzte in den Bezirksverwaltungsbehörden und anderer Behörden, um bereits bei Verdacht einer hochkontagiösen bzw. mit hohen wirtschaftlichen Verlusten einhergehenden Tierseuche die notwendigen Maßnahmen treffen zu können.

Tierseuchen-Krisenpläne liegen in allen Bezirksverwaltungsbehörden auf.

Diese Krisenpläne werden von der Europäischen Kommission überprüft und anerkannt.

Derzeit sind folgende Krisenpläne auf der Homepage der Veterinärverwaltung im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen abrufbar: