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Brüssel, den 23. Juli 2003

Übertragbare Krankheiten - Europäische Netze

Ausbrüche übertragbarer Krankheiten können eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Wohlergehen der EU-Bürger darstellen, wie unlängst die Verbreitung von SARS (Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom) und die auf Bioterrorismus zurückgeführten Milzbrandwarnungen gezeigt haben. In einer Europäischen Union, in der täglich Millionen Menschen die Binnen- und Außengrenzen überqueren, erfordert der Umgang mit dieser Bedrohung die enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Drittländern. Am 23. Juli 2003 schlug die Kommission die Schaffung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Bekämpfung von Seuchen vor, um diese Zusammenarbeit zu erleichtern (siehe IP/03/1091).

Mit der Entscheidung 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Netz für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten geschaffen; dieses nahm 1999 seine Arbeit auf. Das Netz wurde eingerichtet zum Zwecke der Erkennung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen, ungeachtet der Krankheitsursache und der Übertragungswege. Hauptziel des Netzes ist es, präventiv gegen die Ausbreitung von Epidemien und damit die Infizierung weiterer Bevölkerungskreise vorzugehen, und zwar durch epidemiologische Überwachung und Untersuchung von Krankheitsausbrüchen, um so die Krankheitsursachen festzustellen, sowie durch Erforschung des Krankheitsverlaufs bei Erkrankten zwecks Festlegung von Maßnahmen zur Krankheitsbekämpfung. Es trägt der Notwendigkeit Rechnung, dieses Ziel in die internationalen Bemühungen zur Verringerung dieser Krankheiten zu integrieren. Das Netz stellt die nötigen Daten bereit, um Präventivmaßnahmen zu ergreifen, und erfasst insbesondere Fälle, die EU-weite Ausmaße annehmen könnten.

Das Netz für übertragbare Krankheiten beruht auf zwei Säulen:

  • Schnellwarnung: Die zweite Säule, auf die das Netz sich stützt, ist ein Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS), das die Gesundheitsbehörden in den Mitgliedstaaten und die Kommission warnen soll, wenn Ausbrüche auftreten, die nicht nur von einzelstaatlicher Tragweite sind und eine koordinierte EU-Reaktion erfordern.

    Die Aufsicht über die mit diesen beiden Säulen verbundene Arbeit führt der Netzausschuss, in dem alle EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Länder(1) vertreten sind.

    Die zehn Länder, die der EU im Jahre 2004 beitreten(2), werden nach und nach eine aktive Rolle im Netzausschuss übernehmen. Sie haben seit dem 16. April 2003 Beobachterstatus und werden ab dem 1. Mai 2004 Vollmitglieder sein. Zurzeit werden sie schrittweise in das Frühwarn- und Reaktionssystem sowie in die spezialisierten Überwachungsnetze eingebunden, die jeweils eine oder mehrere spezielle Krankheiten oder besondere Gesundheitsrisiken abdecken. Durch ihre Beteiigung werden die Krankheitsüberwachung, die -bekämpfung und die Reaktion verbessert. Andere europäische Länder, die sich um den EU-Beitritt bewerben Bulgarien, Rumänien und die Türkei werden häufig eingeladen, an den Sitzungen des Netzausschusses teilzunehmen und an den krankheitsspezifischen Netzen mitzuwirken.

    Es sind bereits mehrere Systeme zur Überwachung übertragbarer Krankheiten in Betrieb (z. B. Legionellose, Salmonellose und Tuberkulose). Diese haben sich bereits bei einer Reihe von Ausbrüchen/Ereignissen als nützlich erwiesen, so bei den Ausbrüchen des Paratyphus in der Türkei, der Legionärskrankheit in Belgien, des Lassa-Fiebers in Deutschland und unlängst bei der Überwachung der SARS-Ausbreitung.

    Nachdem am 15. März 2003 der erste SARS-Fall in der EU gemeldet wurde, begann das Frühwarn- und Reaktionssystem, die Erkrankung europaweit zu überwachen (siehe IP/03/409). Allen Netzmitgliedern und der Öffentlichkeit wurden über die Gesundheitswebsite der Europäischen Kommission tägliche Aktualisierungen der Fallzahlen zur Verfügung gestellt. Es wurden eine Sachverständigengruppe für SARS gebildet und eine Reihe von Empfehlungen herausgegeben. Weitere Informationen finden Sie unter:

    http://europa.eu.int/comm/health/ph_threats/com/sars/sars_en.htm

    Weitere Informationen über spezielle Netze für bestimmte Krankheiten und Gesundheitsrisiken sind von folgender Website abrufbar:

    http://europa.eu.int/comm/health/ph_threats/com/comm_diseases_networks_en.htm

    Anhang 1

    Die Überwachung der in diesem Anhang aufgeführten übertragbaren Krankheiten und besonderen Gesundheitsrisiken im Rahmen des Gemeinschaftsnetzes soll durch die standardisierte Erhebung und Analyse von Daten auf eine Art und Weise erfolgen, die für jede übertragbare Krankheit bzw. jedes besondere Gesundheitsrisiko bei der Einrichtung spezieller gemeinschaftlicher Überwachungsnetze festzulegen ist.

    2.1 Durch Impfung zu verhütende Krankheiten

    2.2 Sexuell übertragbare Krankheiten

    2.3 Virushepatitis

    2.4 Durch Lebensmittel und Wasser übertragbare Krankheiten und umweltbedingte Krankheiten

    2.5 Sonstige Krankheiten

    Transmissible spongiforme Enzephalopathien, Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit*

    3 Besondere Gesundheitsrisiken

    * Übertragbare Krankheiten und besondere Gesundheitsrisiken, für die ein spezielles Überwachungsnetz besteht, sind mit einem Sternchen gekennzeichnet.

    (1)Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz.

    (2)Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien.

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