IP/03/1010 Brüssel, den 14. Juli 2003       back

IP/03/1058

Brüssel, 22. Juli 2002

Rat und Parlament verbieten Antibiotika als Wachstumsförderer Kommissar Byrne begrüßt Verabschiedung der Verordnung über Futtermittelzusatzstoffe

David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, hat die heute im Rat „Landwirtschaft“ erfolgte Verabschiedung einer EU-Verordnung zur Überwachung der Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen begrüßt. Mit der neuen Verordnung werden die Kontrollen aller Arten von Zusatzstoffen in der Tierernährung verschärft, vor allem aber werden damit die Maßnahmen der EU mit dem Ziel, die Verwendung von Antibiotika als Wachstumsförderer einzustellen, abgeschlossen. Die Verschärfung der Vorschriften über die Sicherheit von Futtermitteln zählt zu den Grundsteinen der EU-Strategie im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Das Verbot der Verwendung von Antibiotika als Wachstumsförderer in Futtermitteln ist auch hinsichtlich der Bemühungen zur Bekämpfung der Antibiotika-Resistenz von entscheidender Bedeutung. Die Verordnung wird noch dieses Jahr in Kraft treten, sobald sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist.

Kommissar David Byrne erklärte: „Mit dieser Verordnung werden die Gemeinschaftsvorschriften über die Sicherheit von Futtermitteln verschärft und das Verbot der Verwendung von Antibiotika als Wachstumsförderer in der EU abgeschlossen. Diese beiden Ziele sind von großer Bedeutung für die EU-Strategie im Bereich der Lebensmittelsicherheit und für weitreichendere Überlegungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit. Ich danke dem Rat und dem Europäischen Parlament für die konstruktive Zusammenarbeit mit der Kommission bei der Einigung über diesen wichtigen Rechtsakt.“

Aus für Antibiotika als Wachstumsförderer in Futtermitteln

Die EU hat bereits in der Humanmedizin verwendete Antibiotika als Zusatzstoffe in Futtermitteln verboten. Mit der neuen Verordnung wird dieses Verbot um vier Arzneimittel ergänzt. Es handelt sich dabei um:

Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss der EU hat die stufenweise Einstellung der Verwendung jeglicher Antibiotika als Wachstumsförderer bei gleichzeitiger Gewährleistung der Tiergesundheit empfohlen.

Dies ist Teil der im Juni 2001 beschlossenen Gemeinschaftsstrategie zur Bekämpfung der durch Resistenz gegen antimikrobielle Mittel gegebenen Bedrohung der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze.

http://europa.eu.int/comm/health/ph/others/antimicrob_resist/am_02_de.pdf

Nach einer Untersuchung des Europäischen Dachverbands für Tiergesundheit (FEDESA) wurden 1999 4700 Tonnen (35%) sämtlicher in der Europäischen Union verwendeten Antibiotika an Nutztiere verabreicht, 8500 Tonnen (65%) an Menschen. Bei den Tieren wurden 3900 Tonnen (das sind 29% der insgesamt verwendeten Menge) zur Behandlung von Krankheiten gegeben, 786 Tonnen (6% der insgesamt verwendeten Menge) wurden hingegen in der Tierernährung als Wachstumsförderer eingesetzt. Die Erhebung schätzt, dass die Menge der als Wachstumsförderer verwendeten Antibiotika seit 1997 um 50% zurückgegangen ist; damals wurden etwa 1600 Tonnen als Futtermittelzusatzstoffe verabreicht.

Hintergrund: Ein neues Sicherheitskonzept für Futtermittelzusatzstoffe

Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung wurde am 25. März 2002 vorgelegt (siehe IP/02/466). Die Aktualisierung von EU-Vorschriften über Futtermittelzusatzstoffe zählt zu den vorrangigen Maßnahmen, die im Weißbuch der Kommission zur Lebensmittelsicherheit dargelegt wurden. Bei dieser Verordnung handelt es sich um eine von Kommissar Byrne bei seiner Antrittsrede vor dem Europäischen Parlament im September 1999 speziell versprochenen Maßnahme. Mit der neuen Verordnung werden die Bestimmungen über die Sicherheitsbewertung und die Marktzulassung von Futtermittelzusatzstoffen verschärft und gestrafft.

Gemäß der neuen Verordnung können nur Zusatzstoffe in Verkehr gebracht, verwendet oder verarbeitet werden, die ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Die Zulassung bezieht sich auf bestimmte Tierarten und eine höchstzulässige Dosis. Neue Zulassungen für Zusatzstoffe werden nur noch für zehn Jahre erteilt. Firmen, die nach geltenden Vorschriften zugelassene Futtermittelzusatzstoffe in Verkehr bringen, müssen innerhalb der nächsten sieben Jahre eine Neubewertung und Neuzulassung ihrer Produkte beantragen. Nach den neuen Bestimmungen müssen die Unternehmen nachweisen, dass der Zusatzstoff positive Wirkungen auf das Tier (Wirksamkeit) hat und dass für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt keine Gefahr besteht (Sicherheit). Zuständig für die Durchführung dieser Bewertungen wird die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) sein.

Die Verordnung betrifft alle Arten von Zusatzstoffen, nicht nur Antibiotika als Wachstumsförderer. Diese Stoffe werden in fünf große Kategorien unterteilt:

Darüber hinaus sollen für einige Zusatzstoffe Rückstandshöchstwerte (MRL) festgesetzt werden, sofern sich dies als erforderlich erweist. Ein System zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen sowie eine regelmäßige Testung von Lebensmitteln sollen - wie bereits üblich - garantieren, dass die Werte eingehalten werden.

Für Kokzidiostatika - Futtermittelzusatzstoffe zur Behandlung von Infektionen bei Geflügel - sollen, sofern sie aus Antibiotika gewonnen werden, strengere Vorschriften gelten: Innerhalb von vier Jahren muss eine erneute Bewertung beantragt werden, und die MRL werden so gewählt, dass Risiken für die Gesundheit vermieden werden.

Wie bereits übliche Praxis, müssen Futtermittelzusatzstoffe deutlich etikettiert werden.

Wichtige Rolle der EBLS im Bewertungsverfahren

Im Rahmen des durch die Verordnung festgelegten Verfahrens für die Zulassung neuer Futtermittelzusatzstoffe wird die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) die von der Industrie eingereichten Anträge beurteilen. Anhand von Rückstandsuntersuchungen wird die Behörde Höchstwerte für Rückstände (MRL) vorschlagen, die in dem Rechtsakt zur Zulassung des Futtermittelzusatzstoffes festgelegt werden, damit eine angemessene Überwachung der Auswirkungen des Zusatzstoffs auf die menschliche Gesundheit möglich ist.

Erfüllt der Zusatzstoff die Sicherheitsanforderungen und sonstigen Erfordernisse, schlägt die Kommission innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des EBLS-Gutachtens einen Verordnungsentwurf vor, mit dem der Zusatzstoff für 10 Jahre zugelassen wird und der Höchstwerte für Rückstände des Wirkstoffs festsetzt. Alle Zulassungen können jeweils um 10 Jahre verlängert werden; der entsprechende Antrag muss spätestens ein Jahr vor Ablauf der Zulassung bei der EBLS gestellt werden.

Unternehmen, die gegenwärtig Futtermittelzusatzstoffe in den Verkehr bringen, welche bereits nach den alten Vorschriften zugelassen wurden, haben dies der EBLS mitzuteilen.

Die EBLS wird diese Informationen über die derzeit geltenden Zulassungen prüfen und die Kommission unterrichten. Trotzdem müssen die Firmen innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung oder ein Jahr vor Auslaufen der bestehenden Zulassung einen Antrag auf Neubewertung und Neuzulassung stellen.

Zulassungen für bestimmte Kategorien werden an einen Zulassungsinhaber geknüpft, der für die Durchführung eines Überwachungsplans nach dem Inverkehrbringen zuständig ist. Der Zulassungsinhaber muss der Behörde etwaige neue Informationen über die Sicherheit des Erzeugnisses mitteilen.

Weitere Informationen:

Siehe MEMO/02/66 und http://europa.eu.int/comm/food/fs/afs/afs_index_en.html

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