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IP/03/1403

Brüssel, den 16. Oktober 2003

Die Kommission genehmigt EUR 147 Mio. für die Bekämpfung von Tierseuchen im Jahr 2004

Die Europäische Kommission hat ein Finanzpaket zur Bekämpfung transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) und anderer Tierseuchen im Jahr 2004 in der EU genehmigt. Aus dem Haushalt der Europäischen Union (EU) werden € 92,64 Mio. für die Überwachung und Tilgung von BSE und der Traberkrankheit in den Mitgliedstaaten und Beitrittsländern bereitgestellt. Außerdem hat die Kommission Finanzierungsbestimmungen für die Programme zur Tilgung weiterer Tierseuchen wie Brucellose oder Tollwut und zur Verhütung von Zoonosen im Jahre 2004 angenommen. Die EU wird aus ihren Mitteln für den Veterinärbereich Zuschüsse in Höhe von € 54,29 Mio. für diese Programme in den Mitgliedstaaten und einigen Beitrittsländern bereitstellen. Die Seuchen, welche Gegenstand der Programme sind, haben Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder verursachen schwerwiegende Verluste in der Tierhaltung und stellen deshalb Hemmnisse für den innergemeinschaftlichen oder internationalen Handel dar.

David Byrne, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar kommentierte diese Beschlüsse folgendermaßen: „Testprogramme sind ein wirksames und wichtiges Mittel, um das Ausmaß von BSE und der Traberkrankheit in der Europäischen Union festzustellen. Die Einführung der BSE-Pflichttests hat erwiesen, wie wichtig diese sind neben den Sicherheitsvorschriften , um BSE bei Rindern nachzuweisen und zu verhindern, dass infizierte Tiere in die Futter- und Lebensmittelkette gelangen. Umfangreiche Tests bei Schafen und Ziegen haben ein klareres Bild der TSE-Inzidenz bei diesen Tieren ergeben.“

Zu den Seuchentilgungsprogrammen fügte er hinzu: „In der anhaltenden Unterstützung der Europäischen Union für Seuchentilgungsprogramme spiegelt sich unser Engagement dafür wider, die Anstrengungen der EU zur Verbesserung des Gesundheitszustands des EU-Tierbestands fortzusetzen. Dies ist wichtig, um die Tiergesundheit zu schützen, die wiederum entscheidend für den Schutz der menschlichen Gesundheit sein wird.“

Programme für ein Europa der 25

Gemäß Artikel 32 der Beitrittsakte von 2003 erhalten die neuen Mitgliedstaaten dieselben Mittel aus den Veterinärfonds wie die alten Mitgliedstaaten. Eine Mittelbindung zugunsten der betreffenden Programme im Rahmen des Haushaltsplans 2004 kann jedoch erst nach dem endgültigen Beitritt der betreffenden Länder eingegangen werden.

Tilgungsprogramme werden auf freiwilliger Basis und je nach der epidemiologischen Situation im betreffenden Land vorgelegt. Einige Beitrittsländer haben ihre Pläne eingereicht, und diese sind geprüft worden.

Für die TSE-Überwachung und einige Seuchentilgungsprogrammen erhalten einige Beitrittsländer Finanzhilfen der EU durch andere Finanzinstrumente als den Veterinärfonds (Programm PHARE); deshalb wurden sie nicht in das Finanzpaket einbezogen.

TSE-Überwachung und Tilgungsprogramme

Alle mehr als 30 Monate alten Rinder, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, alle verendeten und notgeschlachteten Rinder über 24 Monate und alle Verdachtstiere, ungeachtet ihres Alters, müssen auf BSE getestet werden. In Mitgliedstaaten mit geringem BSE-Risiko (Schweden) werden gesunde über 30 Monate alte Schlachttiere Stichprobentests unterzogen. Insgesamt werden im Jahr 2004 etwa 10 Mio. Rinder auf BSE getestet, wobei die Tests von der EU kofinanziert werden.

Darüber hinaus sind seit 2002 Stichprobentests bei über 18 Monate alten geschlachteten Schafen und Ziegen in den Kategorien gesunder Schlachttiere und verendeter Tiere obligatorisch. Im letzten Jahr wurden in der EU insgesamt 350.000 Tests bei solchen Tieren durchgeführt.

Ab dem 1. Oktober 2003 gelten neue Bestimmungen für Maßnahmen zur Tilgung der Traberkrankheit; diese erfordern die Keulung und Genotypisierung von Tieren in infizierten Herden. Daneben müssen ab dem 1. Januar 2004 Zuchtprogramme zur Bildung der TSE-Resistenz bei Schafen eingeführt werden. Für diese neuen Maßnahmen zur Tilgung der Traberkrankheit wurden Mittel in Höhe von € 15,67 Mio. bereitgestellt.

Über die Finanzierung wurde entschieden, nachdem die Mitgliedstaaten und einige Beitrittsländer der Kommission ihre Überwachungs- und Tilgungsprogramme für 2004 vorgelegt hatten. Die Kommission hat die Programme unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation und des Gesamtbestands an Rindern, Schafen und Ziegen bewertet.

Die Kommission hat nun die höchstmöglichen EU-Finanzhilfen für die Programme der Mitgliedstaaten und Beitrittsländer angenommen. Insgesamt werden für die TSE-Überwachung und die Tilgung der Traberkrankheit € 92,64 Mio. aus dem EU-Haushalt bereitgestellt. Die Verteilung auf die Mitgliedstaaten und Beitrittsländer ist Anhang 1 zu entnehmen.

Programme zur Tilgung von Tierseuchen

Die Kommission muss jedes Jahr ein Verzeichnis von Programmen zur Überwachung und Tilgung von Tierseuchen und zur Kontrolle von Zoonosen, die für eine EU-Finanzhilfe in Betracht kommen, sowie die vorgeschlagenen Sätze und Beträge der Finanzhilfen für jedes einzelne Programm annehmen. Die Kommission hat ein Verzeichnis mit 68 zur Finanzierung im Jahre 2004 in Betracht kommenden Programmen zur Tilgung der 10 wichtigsten Tierseuchen in den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern erstellt. Insgesamt stellt die EU für diese Programme € 51,89 Mio. bereit. € 29 Mio. werden für die Tilgung der Brucellose aufgewendet (€ 14,1 Mio. für die Brucellose bei Schafen und Ziegen und € 14,9 Mio. für Rinderbrucellose). Diese Seuche ruft beim Menschen das Maltafieber hervor, und im Jahre 2001 wurden im EU-Meldesystem 1778 solcher Fälle registriert.

Auch die Rindertuberkulose kann bekanntlich auf den Menschen übertragen werden, so dass erhebliche Beträge aufgewendet werden müssen, um die verbleibenden Fälle dieser Seuche zu bekämpfen (€ 14,4 Mio.). € 4,4 Mio. werden für die Bekämpfung der Tollwut bereitgestellt, eine in hohem Maße tödliche Virusinfektion des Nervensystems.

Neben den Programmen zur Überwachung und Tilgung von Tierseuchen enthält das Verzeichnis auch solche zur Verhütung von Zoonosen. Genehmigt wurden € 2,4 Mio. zur Salmonellenbekämpfung in 5 Mitgliedstaaten und 2 Beitrittsländern.

Das vollständige Verzeichnis der Seuchen, Mitgliedstaaten bzw. Beitrittsländer und der EU-Zuschüsse ist Anhang 2 zu entnehmen.

Anhang 1

Verzeichnis der Programme zur TSE-Überwachung

    - Höchstbetrag des EU-Zuschusses -

Land Höchstbetrag (in €)
Belgien

Dänemark

Deutschland

Griechenland

Spanien

Frankreich

Irland

Italien

Luxemburg

Niederlande

Österreich

Portugal

Finnland

Schweden

V. K.

Zypern

Estland

Malta

Slowenien

3.351.000

2.351.000

15.611.000

745.000

4.854.000

21.733.000

5.386.000

6.283.000

158.000

4.028.000

1.675.000

1.012.000

1.060.000

358.000

7.726.000

144.000

103.000

37.000

353.000

INSGESAMT76.968.000

Verzeichnis der Programme zur Tilgung der Traberkrankheit

    - Höchstbetrag des EU-Zuschusses

Land

Höchstbetrag (in €)
Dänemark

Deutschland

Griechenland

Spanien

Frankreich

Irland

Italien

Niederlande

Österreich

Portugal

Finnland

Schweden

V. K.

Zypern

5.000

755.000

450.000

435.000

1.160.000

490.000

3.210.000

675.000

30.000

255.000

5.000

5.000

7.460.000

740.000

INSGESAMT15.675.000

Anhang 2

Verzeichnis der Programme zur Überwachung und Tilgung von Tierseuchen

    - Vorgeschlagener Betrag für den EU-Zuschuss -

    Seuche

Mitgliedstaat oder BeitrittslandVorgeschlagener Betrag (€)
Afrikanische/Klassische SchweinepestItalien (Sardinien)250.00
Aujeszky-KrankheitBelgien

Spanien

Ungarn

Irland

Litauen

Malta

Portugal

Slowakische Republik

700.000

75.000

100.000

50.000

50.000

5.000

50.000

60.000

BlauzungenkrankheitSpanien

Frankreich

Italien

150.000

225.000

700.000

RinderbrucelloseZypern

Griechenland

Spanien

Irland

Italien

Litauen

Polen

Portugal

Slowenien

V. K. (Nordirland)

85.000

300.000

4.000.000

5.000.000

1.500.000

50.000

150.000

1.800.000

110.000

2.000.000

RindertuberkuloseGriechenland

Spanien

Irland

Italien

Litauen

Polen

Portugal

Slowenien

V. K. (Nordirland)

300.000

5.000.000

4.500.000

1.200.000

70.000

150.000

400.000

40.000

2.000.000

Klassische SchweinepestBelgien

Tschech. Republik

Deutschland

Litauen

Luxemburg

Slowenien

Slowakische Republik

175.000

75.000

800.000

20.000

90.000

30.000

125.000

Seuche

Mitgliedstaat oder BeitrittslandVorgeschlagener Betrag (€)
Enzootische Rinderleukose

Italien

Litauen

Portugal

Slowakische Republik

V. K. (Nordirland)

100.000

100.000

100.000

40.000

5.000

Brucellose bei Schafen und Ziegen

(B melitensis)

Zypern

Griechenland

Spanien

Frankreich

Italien

Litauen

Portugal

Slowenien

725.000

1.000.000

6.500.000

300.000

3.500.000

17.000

2.000.000

70.000

Poseidom(1)Frankreich250.00
TollwutÖsterreich

Tschech. Republik

Deutschland

Finnland

Lettland

Polen

Slowenien

Slowakische Republik

200.000

650.000

800.000

70.000

370.000

1.800.000

110.000

400.000

Vesikuläre Schweinekrankheit Klassische SchweinepestItalien400.000
INSGESAMT51.892.000

Verzeichnis der Überwachungsprogramme zur Verhütung von Zoonosen

    - Vorgeschlagener Betrag des EU-Zuschusses -

Zoonose

Mitgliedstaat oder BeitrittslandVorgeschlagener Betrag (€)
SalmonelloseÖsterreich

Dänemark

Frankreich

Irland

Litauen

Niederlande

Slowakische Republik

150.000

260.000

700.000

90.000

400.000

400.000

400.000

INSGESAMT'2.400.000

(1)Herzwasser-Infektion, Babesiose und Anaplasmose, Übertragung durch Vektorinsekten.

 

 

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