IP/03/1010 Brüssel, den 14. Juli 2003       back

IP/03/1023

Brüssel, den 16. Juli 2003

Kommission schlägt radikale Überarbeitung der Tiertransportvorschriften vor

Die Europäische Kommission hat heute einen Verordnungsvorschlag über den Transport von Tieren angenommen, der die Tiertransportvorschriften in Europa radikal umkrempeln wird. Um die Umsetzung zu verbessern, identifiziert die Verordnung die gesamte Kette aller am Tiertransport Beteiligten und für die einzelnen Schritte Verantwortlichen und führt wirksame Unsetzungsinstrumente wie beispielsweise die Kontrolle mittels des Tachographen ein. Darüber hinaus werden die Regeln für Transporte von mehr als 9 Stunden einschließlich Inlandstransporte parallel zu anderen EU-Rechtsvorschriften über die Höchstlenkzeiten von Fahrern deutlich verschärft. Die vorgeschlagene Verordnung erkennt an, dass der meiste Stress bei Tieren während des Ver- und Entladens auftritt und führt daher Vorschriften für die Zeiten vor und nach dem Transport, z.B. in Schlachthöfen oder Häfen ein. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, Leitlinien für die gute Transportpraxis zu erstellen. Derzeit machen Langstreckentransporte nur etwa 10% (17,5 Mio.) der Tiertransporte in Europa aus.

David Byrne, als Kommissionsmitglied zuständig für Gesundheit und Verbraucherschutz, sagte "Ich bin optimistisch, dass diese radikale Überarbeitung der Regeln für Tiertransporte in Europa bald in Kraft treten kann. Ich glaube sie bietet kurz- bis mittelfristig die besten Werkzeuge für wirklich Verbesserungen im Tierschutzbereich. Meine Hauptziele sind es, den Stress, den die Tiere erleiden müssen, auf ein Minimum zu reduzieren und sicherzustellen, dass sie so schnell wie möglich an ihrem Bestimmungsort ankommen. Wichtig ist, dass die Verordnung definieren wird, wer für was wann verantwortlich ist, was entscheidend zur Einhaltung der Regeln in vollem Umfang beitragen wird."

Die Verordnung wird dem Ministerrat nach Konsultation des Europäischen Parlaments zur Annahme vorgelegt. Es wird damit gerechnet, dass sie bis Ende 2005 in Kraft treten kann.

Was wird sich mit der neuen Verordnung ändern ?

Diese Abfolgen können wiederholt werden, wenn die Tiere an einem zugelassenen Aufenthaltsort entladen, gefüttert und getränkt werden und dort eine Ruhephase von mindestens 24 h haben.

Alle Tierarten: maximal 9 Stunden Transport + mindestens 12 Stunden Pause. Diese Abfolge kann wiederholt werden. Aufenthaltsorte sind nicht länger erforderlich, die Tiere verbleiben im Fahrzeug.

Transportverbot für neugeborene Tiere, bei denen der Nabel noch nicht komplett verheilt ist. Keine Spezifikationen für die unterschiedlichen Tierarten.

  • Verbot von Transporten von mehr als 100 km für Jungtiere (Ferkel jünger als 4 Wochen / Lämmer jünger als eine Woche / Kälber jünger als 2 Wochen / Pferde jünger als 4 Monate (nur bei Langstreckentransporten))

    Unterteilung des Transportraums, Zugang zu den Tieren, jedoch keine geringere Besatzdichte bei Langstreckentransporten

  • Spezifische Temperatur je nach Tierart (mit Temperaturkontrollsystem, Datenerfassung, Warnsystem im Führerhaus)

    Mindestplatzanforderungen.

  • Größere Platzanforderungen für Kurzstreckentransporte

    Richtlinie (einzelstaatliche Auslegung in gewissem Umfang möglich).

    Verordnung (Harmonisierung in allen Mitgliedstaaten gewährleistet).

    Mehr als 8h mit besonders ausgestatteten Lkw.

    9h (auf der Grundlage der für den Fahrer geltenden Sozialgesetzgebung, daher leicht umsetzbar). Der Fahrer muss nach 9 Stunden Fahrt eine Ruhezeit von 12 Stunden einlegen. Die Länge der Fahrt wird definiert als der gesamte Transportvorgang vom Ausgangs- zum Endbestimmungsort, einschließlich Zwischenhalten.

    Verkehrsbetreiber und Transportunternehmen (Firmen).

    Wie zuvor, jedoch auch Händler (Auftraggeber) und Fahrer, sowie "Halter" (Personal an Sammelstellen, auf Märkten und in Schlachthöfen sowie Landwirte).

    Umsetzung über den Transportplan (der jedoch nur verpflichtend ist bei grenzüberschreitenden Transporten von mehr als 8h).

  • Umsetzung über das Fahrtenbuch bei Transporten von mehr als 9 Stunden, auch ohne Grenzüberschreitung. Unterschriften aller Beteiligten, Transportbericht am Ende des Transports

    Aussetzung/Entzug der Zulassung des Transportunternehmens usw.

  • Zusätzliche Kontrollen bei Verstößen

    Zulassung über die Registrierung des Transportunternehmens.

  • verschärfte Registrierungsvorschriften, harmonisiertes Format (Europäische Datenbank)

    Keine Verpflichtungen bei Märkten / Sammelstellen / Häfen.

    Klare Verantwortung des "Halters" (neu eingeführter Begriff), Tierschutzregeln anzuwenden und deren Einhaltung zu kontrollieren. Betreiber von Sammelstellen müssen sicherstellen, dass das Personal geschult ist.

    Umfassendes Fahrtenbuch für Langstreckentransporte/9h (z.B. am Bestimmungsort müssen Kontrollen durchgeführt und ein Bericht über den Zustand der Tiere erstellt werden, einschließlich Angabe der Anzahl der Tiere, die tot oder in schlechtem Zustand ankommen).

    Weitere Informationen zu diesem Thema

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