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Mahnschreiben der EK: Vetragsverletzungsverfahren gegen Österreich Nr. 2003/2072 betr. die Nichtübermitttlung des Berichtes über die 2001 in Anwendung der RL 91/628 betr. den Schutz von Tieren beim Transport durchgeführten Kontrollen

Nach Artikel 8 der Richtlinie 91/628/EWG tragen die Mitgliedstaaten dafür Sorge, dass die zuständigen Behörden die Einhaltung der Bestimmungen durch die folgenden Kontrollen gewährleisten:

Nach diesem Artikel müssen die Mitgliedstaaten der Kommission jährlich einen Bericht vorlegen, der Angaben über die Zahl der im abgelaufenen Kalenderjahr stattgefundenen Inspektionen sowie über die festgestellten Verstöße und die von der Behörde daraufhin ergriffenen Maßnahmen enthält.

Die Kommission hat diesen Bericht Österreichs für das Jahr 2001, der im Laufe des Jahres 2002 zu übermitteln gewesen wäre, noch nicht erhalten.

Die Kommission der EG ist daher zu der Ansicht gelangt, dass die Republik Österreich den Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, die ihr nach Artikel 8 der Richtlinie 91/628/EWG und nach Artikel 10 des EG-Vertrages obliegen.

Die Kommission ersucht daher die Regierung der republik Österreich sich gem. Artikel 226 des EG-Vertrages zur Gründung der EG innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt dieses Schreibens zu den darin enthaltenen Ausführungen zu äußern.

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